Deutschlands erfolgreichster Rapper Bushido ist vor Gericht unterlegen. Das Hamburger Landgericht hat den Rapper und seine Plattenfirma Universal wegen Plagiats verurteilt. Über die Anklage hatte rap2soul bereits berichtet.
Begründet wurde das Urteil des Gerichts damit, dass Bushido in 13 seiner Songs Tonfolgen der französischen Gothik-Band „Dark Sanctuary“ geklaut hat. Die Band selber ist relativ unbekannt.
Bushido und sein Label müssen jetzt 63.000 Euro für die Komponisten der Songs zahlen. Auch dürfte jetzt eine deftige Schadensersatz-Forderung folgen.
Eine Summe steht noch nicht fest, sie ist aber von den Verkaufszahlen der Alben abhängig, auf denen die entsprechenden Tonfolgen zu finden sind. Die insgesamt 11 CDs, auf denen sich die Plagiate befinden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Davon auch betroffen das Erfolgsalbum „Von der Skyline zum Boardstein zurück“, der Titel setzt sich nun um. Die CDs müssen eingestampft und vernichtet werden, meldet die Bild. Hat Bushido Gold für Urheberrechtsverletzungen erhalten? Wird er in die Berufung gehen?
Die Hamburger Richter zu dem Berliner „Bushido schmückt sich mit fremden Federn!“ Bushido hatte die Kompositionen als eigene Leistung ausgegeben.
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