Der Song „Stress ohne Grund“ auf dem der Rapper Shindy gemeinsam mit Bushido zu hören ist, führt nun dazu, dass das Album „NWA“ von Rapper Shindy auf dem Index landet. So meldet es die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), in einer Pressemitteilung, die rap2soul im Wortlaut veröffentlicht. Das Album darf nun nur noch an Personen über 18 verkauft werden. Der Verkauf unter dem Ladentisch hat auch zur Folge, dass das Album nicht mehr über das Internet zu beziehen sein darf und ein Werbeverbot besteht.
Hip Hop Musik und vor allem auch Bushido kennt den Platz auf dem Index bereits, die kostenlose Werbung für Shindy und Bushido in den Medien um den Inhalt des Songs, ist aber unbezahlbar. Auf YouTube gab es bereits am Wochenende eine zensierte Version des Songs „Stress ohne Grund“, es ist daher davon auszugehen, dass eine überarbeitete Version des Shindy-Albums „NWA“ auf den Markt kommt, quasi die Kinderversion.
Hier die Pressemeldung:
„Vorläufige Indizierung der Musik-CD „NWA“ des Interpreten „Shindy“
Am 16.07.2013 hat das 3er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entschieden, die Musik-CD „NWA“ des Interpreten „Shindy“ im Wege der vorläufigen Anordnung zu indizieren. Die Bekanntgabe der Indizierungsentscheidung im Bundesanzeiger wird am 22.07.2013 erfolgen.
Das Gremium stufte Inhalte der CD als jugendgefährdend ein, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. Den Jugendschutzbelangen war nach Abwägung mit der Kunstfreiheit der Vorrang einzuräumen. Indizierungsrelevant war unter anderem der Inhalt des Liedes „Stress ohne Grund“ von „Shindy“, feat. „Bushido“.
Mit der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger unterliegt die Musik-CD den weitreichenden Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere darf sie nur in gesonderten Ladengeschäften oder nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene verkauft, nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben und nicht im Wege des Versandhandels vertrieben werden.
Nach Erkenntnissen der BPjM, die auf Angaben des Verfahrensbeteiligten beruhen, ist der entscheidungsgegenständliche Tonträger auch Teil des Box-Sets mit dem Titel „NWA (Premium-Edition / 2 CDs + DVD)“ des Interpreten „Shindy“, welches das Alterskennzeichen „Freigegeben ab 16 Jahren“ trägt. Jedoch wurde nach Auskunft der Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) der Tonträger im Kennzeichnungsverfahren der FSK nicht vorgelegt.„